Mit dem 02.04.2022 endet die Zeit der verpflichtenden Bundes- und Landesverordnungen mit Blick auf Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dies gilt auch für Veranstaltungen in kirchlichen Gebäuden. Ab sofort ist die Eigenverantwortung der Einzelnen gefragt. Jede Kirchengemeinde kann dennoch für sich Mindeststandards formulieren und im Rahmen des Hausrechts durchsetzen. Für die Pfarreiengemeinschaft St. Clemens und St. Jakobus gilt bis auf weiteres:
1. Wir bieten in unseren kirchlichen Gebäuden bei Veranstaltungen eine Handdesinfektion an.
2. Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske (mind. medizinische Maske) auf allen Verkehrswegen (auch Kommuniongang im Gottesdienst).
3. Wir bitten darum, dass einander unbekannte Personen einen angemessenen Abstand zueinander halten. Das bedeutet Selbstschutz und den Schutz der anderen.
4. Bei der Zubereitung von Speisen und Getränken in den Küchen empfiehlt sich eine besondere Sorgfalt (Begrenzung der Personen in den Küchen, Buffettsituationen steuern).
Wir danken allen sehr herzlich für entsprechende Rücksicht und Achtsamkeit!