Unser Bischof Franz-Josef Bode und das Bischöfliche Generalvikariat haben die Kirchengemeinden heute mit einem Schreiben angesichts der aktuellen Gesundheitslage informiert und sehr konkrete Schritte angewiesen. Auch in unserer Pfarreiengemeinschaft wird es ab sofort bis zunächst einmal Palmsonntag, den 05. April keine Werktags- und Sonntagsgottesdienste geben. Der Bischof schreibt dazu: „Die gegenwärtige Situation erfordert außergewöhnliche Schritte, die uns allen viel abverlangt. Ich bedaure das sehr, und es macht mich traurig, besonders weil die Feier der Eucharistie betroffen ist. Doch es geht um die notwendige Solidarität mit den durch das Virus am meisten Gefährdeten und den Betroffenen.“
Hier Auszüge aus den Informationen aus Osnabrück:
„Die fortschreitende Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erfordert es, auch in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Bistums Osnabrück vorbeugende Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Virus zu ergreifen. Das gilt insbesondere für Gottesdienste und andere Veranstaltungen, an denen mehrere Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Mit diesen Maßnahmen zeigen wir uns solidarisch vor allem mit den Menschen, die einem besonderen Risiko unterliegen, im Falle einer Infektion schwere Krankheitsverläufe zu erleiden. Damit schließen wir uns der Einschätzung und den Empfehlungen der zuständigen Behörden an. Von der Feier von Gottesdiensten wird bis einschließlich Palmsonntag, 05.04.2020grundsätzlich abgeraten.
Sollten Gottesdienste in einem kleinen Rahmen stattfinden müssen, ist zu gewährleisten, dass die Empfehlungen und rechtlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Landes Niedersachsens und der jeweiligen Landkreise und Kommunen strikt eingehalten werden. In der Praxis bedeutet dies zur zeit für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen im Bistum Osnabrück:
- Die Zahl der Menschen, die sich in einem Kirchen-oder sonstigen Gebetsraum aufhalten, darf 100 nicht übersteigen.
- Vorbeugende Hygienemaßnahmen (gründliches Händewaschen und/oder Händedesinfektion) sind von allen Anwesenden –insbesondere vom liturgischen Personal -strikt einzuhalten.
- Ein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern ist entsprechend der Empfehlungen des RKI zwischen den Mitfeiernden zu wahren.
- Auf Mundkommunion ist zu verzichten.
- Die Entleerung der Weihwasserbecken und die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Geländern etc. ist zwingend vorzunehmen.
- Für Kollekten ist auf das Herumreichen von Körben zu verzichten und stattdessen sind Alternativen wie etwa Türkollekten anzubieten.
- Die seitens der Kirchengemeinden zur allgemeinen Verfügung gestellten Gesangbücher sind aus den Auslagen zu entfernen.
- Sicherzustellen ist, dass Personen, bei denen offensichtlich eine akute Atemwegserkrankung und/oder grippeähnliche Symptome bestehen, von der Teilnahme an allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
- Zudem ist sicherzustellen, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Auf diese Regelungen ist durch einen entsprechenden Aushang o.ä. hinzuweisen.
-Eine Liste mit Kontaktdaten der Teilnehmenden ist verpflichtend zu führen, um eine Erreichbarkeit im Bedarfsfall für die Gesundheitsbehörden zu gewährleisten. Hierbei reicht es nicht, eine Liste auszulegen, da durch Liste und Stift ebenfalls Infektionsrisiko besteht
Beerdigungen können nach aktuellem Stand nur in einem solch kleinerem Rahmen stattfinden. Ganz sicher lassen sich im konkreten Fall gute Lösungen nach Rücksprache mit den Seelsorgern/-innen und Bestattungsunternehmen finden.
Vor Ostern geplante Taufen und Trauungen sind nach einem Gespräch mit den betroffenen Familien zu verschieben.
Alle sonstigen kirchengemeindlichen Veranstaltungen vor Ostern sind abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.
Pfarrheime und Jugendheime dürfen für Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bischof Franz-Josef Bode weist ausdrücklich darauf hin, dass es in der derzeitigen Situation für keinen Katholiken eine Verpflichtung zum Besuch von Gottesdiensten im Sinne der Sonntagspflicht gibt. Als Alternative empfiehlt der Bischof die Nutzung medialer Gottesdienstangebote und das persönliche Gebet."
Die Schulen und Kindergärten, auch die vier katholischen Kindergärten in Bad Iburg und Glane bleiben noch länger und zwar bis zum 18. April geschlossen.
Das sind gerade sehr unwirkliche Zeiten...Viele fühlen sich verunsichert, haben Fragen und machen sich Sorgen. Ich möchte alle ermutigen, so gut es geht, zuversichtlich und ruhig zu bleiben, solidarisch und rücksichtsvoll. Sie können die Pfarrbüros in St. Jakobus und St. Clemens zu den gewohnten Zeiten und auch alle Hauptamtlichen aus dem Pastoralteam telefonisch und per Mail erreichen. Die Büros werden erst einmal noch geöffnet sein. Wir werden versuchen, Sie über den Weg des Pfarrbriefes und der Homepage zu informieren und mit Ihnen Kontakt halten.
Die Fleckenskirche in Bad Iburg und auch die St. Jakobuskirche in Glane stehen tagsüber allen für das persönliche Gebet offen!
Christine Hölscher, Pfarrbeauftragte