Bischof Franz-Josef Bode hat ein erweitertes Konzept vorgestellt, das im Bistum Osnabrück ab sofort für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch gilt. Das Konzept umfasst fünf Handlungsfelder: die Prävention, die Intervention, die Hilfe für Betroffene, den Umgang mit Beschuldigten und die Sanktionierung von Tätern sowie die Klärung systemischer Grundsatzfragen. Für jedes dieser Felder sind Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen neben Fachleuten aus dem Bistum Osnabrück immer auch unabhängige externe Experten mitwirken. (Schaubild des Konzepts, siehe Download)
In einem offenen Brief (siehe Download) bezieht sich Bischof Franz-Josef Bode auf die von der Deutschen Bischofskonferenz im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche, aber auch auf die im Bistum Osnabrück zutage getretenen Fälle: "All das hat uns das erschreckende Ausmaß und die grausamen Folgen der Taten vor Augen geführt. Uns bewegt die Frage nach den Ursachen, auch nach der Schuld nicht nur der Täter, sondern auch des Systems Kirche und seiner Verantwortungsträger. Ich frage mich selbst: Wo habe ich als Bischof nicht richtig hingesehen? Und ich muss eingestehen, manche Situation falsch eingeschätzt und schlechte Entscheidungen getroffen zu haben."
Bischof Bode schreibt in dem Brief außerdem, die Fehler der Vergangenheit und die Mängel des Systems müssten genau geprüft und benannt werden, um wichtige Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Dieser Aufgabe stelle er sich als Bischof und stelle sich das Bistum Osnabrück. Als einen wichtigen Schritt im Rahmen dieser Bemühungen präsentierte er jetzt das ab sofort greifende erweiterte Konzept für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück mit seinen fünf Handlungsfeldern.
Die Arbeitsgruppen für die verschiedenen Handlungsfelder sollen weitgehend selbständig, aber auch in Kooperation und gegenseitiger Transparenz agieren. Um das zu gewährleisten, wird eine ebenfalls mit externen Fachleuten besetzte Monitoring-Gruppe die Steuerung und Kontrolle des gesamten Systems übernehmen. Mehrere externe und interne Fachleute haben bereits ihre Bereitschaft erklärt, in den Arbeitsgruppen für die einzelnen Handlungsfelder mitzuwirken. Dazu gehören:
Monitoring (Steuerung und Kontrolle)
Dr. Thomas Veen (Präsident des Landgerichts Osnabrück)
Weihbischof Johannes Wübbe, Dr. Yvonne von Wulfen (Bistum Osnabrück)
Prävention
Koordination: Hermann Mecklenfeld (Bistum Osnabrück)
Intervention
Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch: Dr. Irmgard Witschen-Hegge (Frauenärztin), Antonius Fahnemann (Landgerichtspräsident a. D.)
Ansprechpersonen für Betroffene von geistlichem Missbrauch: Dr. Julie Kirchberg (Theologin), Ludger Pietruschka (Bistum Osnabrück)
Koordination: Stefan Schweer, Lydia Egelkamp (Bistum Osnabrück)
Verantwortung für Betroffene
Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch: Dr. Irmgard Witschen-Hegge (Frauenärztin), Antonius Fahnemann (Landgerichtspräsident a. D.)
Ansprechperson für Betroffene von geistlichem Missbrauch: Dr. Julie Kirchberg (Theologin), Ludger Pietruschka (Bistum Osnabrück)
Koordination: Dr. Christoph Hutter (Bistum Osnabrück)
Sanktionierung von Tätern/Umgang mit Beschuldigten
Cornelia Mertin (Staatsanwältin)
Dr. Franz Müller (Rechtsanwalt a.D.)
Alexander Meentken (Bewährungshelfer)
Friedrich H. Petersmann (Personalchef a.D.)
Generalvikar Theo Paul (Bistum Osnabrück)
Systemische Grundsatzfragen
Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Dr. Daniela Engelhard (Bistum Osnabrück)
Alle Arbeitsgruppen werden durch weitere Experten verstärkt.
Quelle: http://www.bistum.net/one.news/index.html?entry=page.artikel.abt.04.313